Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
Unfälle im Straßenverkehr können eine Vielzahl von Fragen und Problemen aufwerfen.
Wie sollte man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten? Welche Informationen sind nach einem Verkehrsunfall relevant? Welcher Verkehrsteilnehmer hat den Verkehrsunfall verursacht? Wie lässt sich die Verursachung nachweisen? Wie ist der Schadensersatz zu beziffern? Wann sollte ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, wann reicht ein Kostenvoraschlag aus? Sollten Sie der gegnerischen Haftpflichtversicherung ermöglichen, einen hauseigenen Sachverständigen mit der Schadensbezifferung zu beauftragen oder aber einen neutralen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen? Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Nutzungsausfall oder Verdienstausfall? Was bedeutet Betriebsgefahr im Sinne des § 7 StVG? Wie sollte ich mich verhalten, wenn die Polizei mir zur Last legt, den Verkehrsunfall (mit)verursacht zu haben?
Ein Verkehrsrechtsanwalt unterstützt Sie unabhängig und zielorientiert nach einem Verkehrsunfall. Er übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen und erforderlichenfalls mit Ihrer eigenen Versicherung, mit Behörden (z.B. Polizei) und Ärzten oder Krankenhäusern zwecks Geltendmachung von Schmerzensgeld.
Nach § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat derjenige, der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann Sie beraten, in welchen Fällen Sie die tatsächlichen oder fiktiven Reparaturkosten geltend machen können und welche Ansprüche Ihnen bei einem Totalschaden – sei es ein echter, sei es ein wirtschaftlicher – zustehen. Der Schadensersatzanspruch kann aber auch andere Positionen umfassen, etwa Nutzungs- oder Verdienstausfall, eine merkantile Wertminderung oder einen Haushaltsführungsschaden.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Sie nicht auf Ihre Schadensersatzansprüche hinweisen.
In der Praxis nehmen die Versicherungen im Übrigen oftmals ungerechtfertigte Abzüge bei den Reparaturkosten vor oder legen einen zu niedrigen Wiederbeschaffungswert oder einen überhöhten Restwert zu Grunde. Es ist deshalb ratsam, nach einem Verkehrsunfall einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zu mandatieren.
Der Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich verpflichtet, die dem Geschädigten durch die außergerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts – zur Durchsetzung der aus dem Schadensereignis resultierenden Ansprüche – verursachten Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Es empfiehlt sich deshalb, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall die gesamte Abwicklung von Anfang an durch einen Verkehrsrechtsanwalt vornehmen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss Ihre Anwaltskosten in dem Umfang tragen, in dem sie die Haftung am Unfall übernimmt.