Rotlichtverstösse

Ein Rotlichtverstoß wird nicht nur mit einer empfindlichen Geldbuße, sondern auch mir  der Eintragung von mindestens 3 Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg geahndet.

Der sog. qualifizierte Rotlichtverstoss  – davon spricht man bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens – hat eine Regelgeldbuße von 200,- €, die Eintragung von  4 Punkten und ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat zur Folge.  Sollte es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommen, bestimmt der Bußgeldkatalog eine noch schärfere Sanktion.

Sofern Ihnen ein Rotlichverstoß zur Last gelegt wird, sollten Sie in Ausübung Ihres Aussageverweigerungsrechts keine Angaben zur Sache machen und im Hinblick auf die drohehenden Nachteile zeitnah einen Verkehrsrechtsanwalt konsultieren.

Bei Rotlichtverstößen – sei es ein einfacher, sei es ein qualifizierter  – wird Ihr Verkehrsrechtsanwalt en detail prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist und gegebenenfalls wie sich die drohenden Nachteile (z.B. die negativen Auswirkungen des Fahrverbots  für Ihr Berufsleben, etwa Arbeitsplatzverlust) vermeiden oder zumindest abmildern lassen.