Sie wurden „geblitzt“?
Wer sich gegen Bußgelder oder Fahrverbote aufgrund von Verkehrsverstößen zur Wehr setzen will, sollte in Ausübung seines Aussageverweigerungsrechts keine Angaben zur Sache machen und nach Erlass des Bußgeldbescheids die Rechtsmittelfristen beachten.
Es empfiehlt sich, frühzeitig – etwa nach Erhalt der Anhörung durch die Behörde – einen Verkehrsrechtsanwalt zu konsultieren. Letzterer wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte und gezielte Anforderung von Dokumenten en Detail (z.B. Messprotokoll, Beschilderungsplan) prüfen, ob das Messgerät geeicht war, ob Messfehler vorliegen und ob das Lichtbild eine Identifikation des Fahrzeugführers zulässt.