Überholen

Rechtswidriges Überholen.

Tatbestand Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
– mit Sachbeschädigung
35
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100 3
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80 1
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100 3
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
– dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
– Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
– der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt
150 4
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
  • mit Gefährdung
250 4 1
  • mit Sachbeschädigung
300 4 1
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) 70 1
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug 120 4
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
  • mit Gefährdung
200 4 1
  • mit Sachbeschädigung
240 4 1
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 2