Zeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist im Hinblick auf Ihr berufliche Fortkommen bzw. Ihre Karriere von entscheidender Bedeutung. Es soll Ihrem künftigen potentiellen Arbeitgeber einen Eindruck über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten im Arbeitsverhältnis vermitteln.

Oft verbirgt sich hinter – im Arbeitszeugnis verwendeten – Worten und juristischen Floskeln eine andere Botschaft als diejenige, die ein Laie dem Wortlaut nach vermutet.

Es empfiehlt sich, Ihr Arbeitszeugnis durch einen Arbeitsrechtsanwalt prüfen zu lassen.

Als Arbeitnehmer haben Sie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein wohlwollendes, schriftliches Zeugnis. Nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) muss das Zeugnis mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Als Arbeitnehmer können Sie indes ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis verlangen, dass sich auch auf Ihre Leistungen und Ihr Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt.

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Nach § 109 Absatz 2 der GewO darf das Arbeitszeugnis keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.